Verhandlung mit dem Bundesverteidigungsministerium abgeschlossen
Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere Vergütung. Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen. weiterlesen...