BPtK-News: Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen

BPtK und BAfF kritisieren willkürlichen Ausschluss von Psychotherapeut*innen

Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zur Entscheidungspraxis des BAMF. weiterlesen.....