BPtK-News: Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den fahrlässigen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das heute im Bundestag beraten wird, vorgesehen ist. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen. „Das ist Wirtschaftsförderung für die Digitalbranche auf Kosten des Patientenschutzes“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Für unfertige digitale Produkte dürfen nicht die hohen Qualitätsstandards der gesetzlichen Krankenversicherung über Bord geworfen werden.“  weiterlesen....