Weiterbildung

INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNG

Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung wird sich die Qualifizierung von Psychotherapeut*innen deutlich ändern. Für eine Übergangszeit werden zwei Modelle nebeneinander bestehen:

  1. Zum einen kann die Weiterbildung nach der bisherigen postgradualen psychotherapeutischen Ausbildung erfolgen und zur Führung zusätzlicher Bezeichnungen berechtigen.
  2. Zum anderen kann die Weiterbildung nach abgeschlossenem Masterstudiengang der klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie erteilter Approbation zu unterschiedlichen Qualifikationen als Fachpsychotherapeut*in führen.

 

1. Weiterbildung für Mitglieder nach abgeschlossener postgradualer Psychotherapieausbildung

PP und KJP können nach ihrer psychotherapeutischen Ausbildung weitere Qualifikationen erwerben und damit neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere bzw. zusätzliche Kenntnisse in einem Teilgebiet oder einem beruflichen Bereich hinweisen. Die Führung zusätzlicher Bezeichnungen bedarf der Erlaubnis.

Die gesetzliche Grundlage für die Führung von Zusatzbezeichnungen findet sich im Heilberufekammergesetz, Abschnitt IV / Weiterbildung.

Auf dieser Grundlage hat die PKSH seit Ende 2013 eine Weiterbildungsordnung PP/KJP verabschiedet.

Anträge auf Erteilung der Zusatzbezeichnungen „Klinische Neuropsychologie“, „Sozialmedizin“ und „Systemische Therapie“ können formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise nach der WBO PP/KJP an die Geschäftsstelle der PKSH unter weiterbildung@pksh.de gerichtet werden. Die Prüfung erfolgt durch dafür eingerichtete Prüfungsausschüsse. Über die Erteilung der Zusatzbezeichnungen entscheidet der Vorstand der PKSH auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfungsausschusses.

Die Erteilung der Zusatzbezeichnung ist mit Kosten nach der Gebührenordnung.pdf der PKSH verbunden. Diese finden sich in der Anlage unter Ziff. 4 (Gebühren für Tätigkeiten nach der Weiterbildungsordnung für PP/KJP).

Bei inhaltlichen oder Verfahrensfragen wenden Sie sich gern an die Abteilung Weiterbildung unter weiterbildung@pksh.de bzw. telefonisch. Rufnummer und Sprechzeiten  finden Sie hier.

Nachstehend finden Sie eine rechtliche Stellungnahme zum Führen von außerhalb Schleswig-Holsteins erworbenen Zusatzbezeichnungen:

Rechtl. Stellungnahme zum Führen von außerhalb Schleswig-Holsteins erwobenen Zusatzbezeichnungen

 

2.  Weiterbildung nach abgeschlossenem Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie Erhalt der Approbation

Die Psychotherapieausbildung ist reformiert und seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Die gesetzliche Grundlage findet sich u. a. im Psychotherapeutengesetz.

Die reformierte Ausbildung beinhaltet nach Abschluss des Studiums der Klinischen Psychologie und Psychotherapie die Möglichkeit, eine staatliche Erlaubnis zu erhalten, um selbstständig und eigenverantwortlich als „Psychotherapeut*in“ arbeiten zu können (Approbation).

Darüber hinaus können Mitglieder, die die Approbation erhalten haben, sich mit der Weiterbildung für ein Gebiet weiter qualifizieren. Es kann eine Qualifikation erfolgen als „Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene“ oder Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche“.  Als dritte Qualifikation ist auch die zur „Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie“ möglich. Erst mit diesen Abschlüssen ist die Leistungserbringung und Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Daneben gibt es Bereichsweiterbildungen zu folgenden Schwerpunkten: Weiterbildung in einem zweiten Verfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) sowie Weiterbildung in den Bereichen Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie und Sozialmedizin.

Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen in Schleswig-Holstein (WBO PT PKSH 2024_01) wurde auf der Kammerversammlung am 03.11.2023 verabschiedet und ist am 09.01.2024 in Kraft getreten.

 

INFORMATIONEN  UND FORMULARE NACH DER NEUEN WEITERBILDUNGSORDNUNG FÜR PSYCHOTHERAPEUT*INNEN

Die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen findet in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten oder in bei der Kammer angezeigten Einrichtungen der Hochschulen kraft Gesetzes statt. Sie erfolgt unter verantwortlicher Leitung der von der Kammer befugten Psychotherapeut*innen. Die Befugnis ist an eine bestimmte, zugelassene oder angezeigte Weiterbildungsstätte gebunden. Zudem ist es möglich, dass Weiterbildungsbefugte qualifizierte Dozent*innen und Supervisor*innen zur Durchführung der Weiterbildung hinzuziehen. Selbsterfahrungsleiter*innen sind dagegen verpflichtend hinzuzuziehen, da Weiterbildungsbefugte nicht gleichzeitig Selbsterfahrungsleiter*in für deren Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sein können. Die Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen ist bei der Kammer zu beantragen. Zudem haben Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen die Möglichkeit, autonom einen Antrag auf Feststellung der Eignung bei der Kammer zu stellen, um auf eine von der Kammer geführten und veröffentlichten Liste aufgenommen zu werden.

Die Antragsunterlagen können Sie als elektronisches Dokument aufrufen, bearbeiten und uns mit einer eingescannten Unterschrift per E-Mail an weiterbildung@pksh.de senden. Zudem ist es selbstverständlich möglich, dieses auszufüllen, auszudrucken und uns unterschrieben per E-Mail oder auch per Post zukommen zu lassen.

Zu den rechtlichen Grundlagen der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen gehören u. a. die Weiterbildungsordnung PT und die dazugehörigen Richtlinien (siehe unten).

Für Rückfragen bzgl. der Antragstellung können Sie gerne eine Anfrage an weiterbildung@pksh.de senden. Selbstverständlich können Sie auch gerne in den Telefonsprechzeiten zu uns Kontakt aufnehmen. Rufnummer und Sprechzeiten  finden Sie hier.
 

ANTRAGSFORMULARE

PKSH Antrag Zulassung Weiterbildungsstätte

PKSH Antrag Erteilung Weiterbildungsbefugnis

PKSH Antrag Genehmigung Hinzuziehung Supervisor*innen_Selbsterfahungsleiter*innen

PKSH Antrag Feststellung Eignung Supervisor*innen_Selbsterfahrungsleiter'innen

PKSH Antrag Genehmigung Hinzuziehung bereits auf Eignung geprüfter Supervisor*innen_Selbsterfahrungsleiter*innen

PKSH Anzeige Weiterbildungsstätte kraft Gesetzes
 

Nachstehend ein Merkblatt bzgl. des Weiterbildungskonzeptes (Curriculum) zum Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte bzw. zur Anzeige einer Weiterbildungsstätte kraft Gesetzes:

PKSH Merkblatt Weiterbildungskonzept

 

SATZUNGEN & RICHTLINIEN

Weiterbildungsordnung PP/KJP (Stand: Februar 2023)

Weiterbildungsordnung für PT (Stand: Januar 2024)

Richtline Weiterbildungsbefugte (Stand: Januar 2024)

Richtline Weiterbildungsstätten (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Erwachsene (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Kinder- und Jugendliche (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Neuropsychologische Psychotherapie (Stand: Januar 2024)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeutin – Was kommt nach dem Studium (Stand: Sept. 2022)

Informationen für Weiterbildungsbefugte* und Weiterbildungsstätten in Schleswig-Holstein (Stand: Juni 2023)

 

FAQ ZUR WEITERBILDUNG

DiesFAQ (Stand: Dezember 2022)  erläutern einige wesentliche Fragen rund um die Reform der Psychotherapieausbildung in Bezug auf die Weiterbildung.