BPtK-News: Bei Videosprechstunden muss räumliche Nähe berücksichtigt werden
Neue Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte
Ab dem 1. September 2025 muss bei Videosprechstunden, die über Terminvermittlungsplattformen zustande kommen, die räumliche Nähe berücksichtigt werden. Die Terminvermittlungsplattformen müssen Termine für Videosprechstunden dann vorrangig an Patient*innen vergeben, deren Wohn- bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort in räumlicher Nähe zum Praxissitz liegt. Zudem dürfen Videosprechstunden im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nicht aus dem Ausland durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer neuen Vereinbarung im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31c, BMV-Ä) geeinigt, die zum 1. März 2025 in Kraft tritt. Damit werden Vorgaben aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens umgesetzt, das bereits im März 2024 in Kraft getreten war. weiterlesen…