Informationen
Die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen findet in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten oder in bei der Kammer angezeigten Einrichtungen der Hochschulen kraft Gesetzes statt. Sie erfolgt unter verantwortlicher Leitung der von der Kammer befugten Psychotherapeut*innen. Die Befugnis ist an eine bestimmte, zugelassene oder angezeigte Weiterbildungsstätte gebunden. Zudem ist es möglich, dass Weiterbildungsbefugte qualifizierte Dozent*innen und Supervisor*innen zur Durchführung der Weiterbildung hinzuziehen. Selbsterfahrungsleiter*innen sind dagegen verpflichtend hinzuzuziehen, da Weiterbildungsbefugte nicht gleichzeitig Selbsterfahrungsleiter*in für deren Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sein können. Die Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen ist bei der Kammer zu beantragen.
Die Antragsunterlagen können Sie als elektronisches Dokument aufrufen, bearbeiten und uns mit einer eingescannten Unterschrift per E-Mail an weiterbildung@pksh.de senden. Zudem ist es selbstverständlich möglich, dieses auszufüllen, auszudrucken und uns unterschrieben per E-Mail oder auch per Post zukommen zu lassen.
Zu den rechtlichen Grundlagen der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen gehören u.a. die Weiterbildungsordnung PT und die dazugehörigen Richtlinien.
Für Rückfragen bzgl. der Antragstellung können Sie gerne eine Rückfrage an weiterbildung@pksh.de senden. Selbstverständlich können Sie auch gerne in den Telefonsprechzeiten zu uns Kontakt aufnehmen. Rufnummer und Sprechzeiten finden Sie in der Fußzeile.
Weitere Informationen finden Sie hier.