BPtK News: Bessere Vergütung der Sprechstunde und Akutbehandlung

Sprechstunde als psychotherapeutische Grundversorgung anerkannt

Die neuen psychotherapeutischen Leistungen, Sprechstunde und Akutbehandlung, werden besser vergütet und auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Die Sprechstunde wird zugleich als Leistung der psychotherapeutischen Grundversorgung anerkannt und ist zuschlagsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 21. Juni 2017 beschlossen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. April 2017. weiterlesen....