Mitteilungspflicht (nach §294a SGB V) von sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene an Krankenkassen aufgehoben!

Ab 11. April 2017 entfällt die Verpflichtung von Behandler*innen den Krankenkassen in Fällen physischer oder psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene diese zu melden bzw. die Meldung ist an die Einwilligung der Patient*innen gebunden.

Genaueres lesen Sie hier unter "Weitere Informationen", "Gesetz zu Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung", Seite 10, Ziffer 18.