Neue Anforderungen an den Datenschutz: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kürze in Kraft

Am 25. Mai 2018 treten sowohl die EU-DSGVO als auch das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Damit sind auch eine Reihe von Regelungen insbesondere für Kolleginnen und Kollegen ambulanter psychotherapeutischer Praxen verbunden.

Ausführliche Hinweise zur Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der (Arzt-) Praxis finden sich in den beigefügten Bekanntmachungen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Sofern die Bundespsychotherapeutenkammer noch spezielle Hinweise erarbeiten sollte, werden wir Ihnen diese ebenfalls zur Verfügung stellen.