BPtK-News: Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege. Damit sind gleichzeitig Überlegungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zurückgezogen, die den direkten Zugang der Patienten zum Psychotherapeuten infrage gestellt hatten. „Psychisch kranke Menschen brauchen keine Hürden auf dem Wege zum Psychotherapeuten, sondern mehr und bessere Behandlungsangebote“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die monatelangen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung können nur durch eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung verkürzt werden.“ weiterlesen...