BPtK-News: BPtK: ePA noch nichts für psychisch kranke Menschen

Patient*innen brauchen von Anfang an die Datenhoheit

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt Menschen mit psychischen Erkrankungen davor, die elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach seinem Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) ab 2021 plant, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patient*innen notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt. Da dies bisher nicht sichergestellt ist, kann ich nur davon abraten, Informationen über psychische Erkrankungen in der elektronischen Patientenakte zu speichern.“ weiterlesen...