BPtK-News: Gutachter*innen lehnen einheitliche ambulante Gebührenordnung ab

Neue Gebührenordnung für Ärzte notwendig

Eine einheitliche ambulante Gebührenordnung für die gesetzliche und private Krankenversicherung ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) in einem Gutachten, das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt war. Stattdessen wird eine partielle Harmonisierung der beiden Gebührenordnungen empfohlen, insbesondere zur gemeinsamen Beschreibung der einzelnen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. „Erste Konsequenz aus dem Gutachten muss nun die schnelle Umsetzung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und damit auch der neuen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sein“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). weiterlesen...