BPtK-News: Leitfaden für die Prüfung von Gesundheits-Apps veröffentlicht

BfArM-Verzeichnis schafft die erforderliche Transparenz

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Leitfaden zur Prüfung von Gesundheits-Apps, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ihren Patient*innen verschreiben können, veröffentlicht. „Sehr wichtig ist, dass im Verzeichnis erkennbar sein wird, ob die Gesundheits-App bereits auf ihre Wirksamkeit geprüft oder nur zur Probe zugelassen ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit liefert das BfArM die erforderliche Transparenz, um digitale Gesundheitsanwendung verantwortungsbewusst verordnen zu können.“ Im Verzeichnis wird auch die Studie nachzuschlagen sein, mit der die Wirkung einer Gesundheits-App überprüft wurde. Dadurch ist nachzuverfolgen, ob es eine Studie mit Kontrollgruppen war oder ein einfacher Vergleich einer Patientengruppe vor und nach einer digitalen Anwendung. weiterlesen...