BPtK-News: Patient*innen sind keine Versuchskaninchen

BPtK zur Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung

Auch amtlich geprüfte Gesundheits-Apps können künftig immer noch Patient*innen gefährden. Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich. „Wie bei Arzneimitteln auch, darf von diesen grundlegenden Standards, die die Patientensicherheit gewährleisten, nicht abgewichen werden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der Nachweis der Wirksamkeit darf auf keinen Fall nachträglich und damit nach einer Zulassung erfolgen. „Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen“, betont Munz. „Die Patientensicherheit muss auch bei Gesundheits-Apps höchste Priorität bekommen.“ weiterlesen...