BPtK-News: Während Corona: Psychotherapeutische Versorgung per Telefon

Fortführung von Behandlungen möglich, neue aber nicht

Ab sofort können Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen bundesweit telefonisch weiter beraten und behandeln. Das Angebot ist auf maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal begrenzt. Dies haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am Freitag beschlossen.

„Dies ist eine dringend notwendige Lösung für Patient*innen, die nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die technischen Voraussetzungen für Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Psychotherapeut*innen die Behandlungen ihrer Patient*innen fortsetzen können.“ Aufgrund der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf wegen behandlungsbedürftigen Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark.

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir psychotherapeutische Hilfen per Telefon für alle.“ weiterlesen...