BPtK-News: E-Patientenakte: Bisher unausgereift und nicht ausreichend datensicher

BPtK-Wahl-Prüfstein: Ausdrückliche Zustimmung zur E-Akte notwendig

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die elektronische Patientenakte bisher weder für technisch ausgereift noch für ausreichend datensicher. Bislang ist es nicht möglich, dass Patient*innen Dokumente in der E-Patientenakte nur für einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen freigeben. Außerdem sollte das Einloggen in die E-Akte genauso sicher geschützt sein wie ein Online-Bankkonto. Dafür ist es notwendig, dass das Lesen und Speichern in der E-Akte nur mit einem zusätzlichen, aktuell generierten Passwort möglich ist (TAN-Nummer). weiterlesen...