BPtK-News: Kinderrechte als Maßstab für eine nachhaltige Politik

BPtK zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und sie damit zu betonen. Die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte von Minderjährigen ist eine wichtige Grundlage, damit Kinder möglichst gute Entwicklungs- und Entfaltungsperspektiven erhalten und sie sich zu eigenständigen Persönlichkeiten frei entwickeln können. „Es ist ein wesentliches gesellschaftliches und politisches Signal, dass sich die Koalition nach langem Ringen darauf geeinigt hat, die Rechte von Heranwachsenden in unserer Verfassung zu betonen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen jedoch keine Symbolpolitik bleiben. Sie müssen Richtschnur für politische Entscheidungen sein, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen nachhaltig berücksichtigt und sichert.“ weiterlesen...