BPtK-News: Weiter großer Mangel an Psychotherapie in psychiatrischen Kliniken

G-BA missachtet mit neuer PPP-Richtlinie gesetzlichen Auftrag

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) missachtet mit der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in den Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen zu stärken. „Psychiatrische Kliniken haben seit Langem zu wenige Psychotherapeut*innen, um ihre Patient*innen leitlinienorientiert zu versorgen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Im Kern ging es bei der Reform der psychiatrischen Krankenhäuser um mehr Zeit für die Patient*innen: mehr Zeit für Gespräche, mehr Zeit für den Aufbau von tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungen, mehr Zeit für Kriseninterventionen.“ Nach der PPP-Richtlinie kann eine Patient*in zum Beispiel durchschnittlich 50 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten. Dagegen liegt das intensivtherapeutische Angebot in ambulanten Praxen schon bei drei Stunden Einzeltherapie je Woche. „Die G-BA-Entscheidung ist aufgrund der chronischen psychotherapeutischen Unterversorgung in den psychiatrischen Kliniken unverantwortlich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Der G-BA hat einen fachlichen Spielraum gesetzliche Vorgaben auszufüllen, aber gar nichts zu tun, verstößt eindeutig gegen den gesetzlichen Auftrag.“ weiterlesen....