Ausbildung

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die Voraussetzung für die Ausübung von Psychotherapie eine Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Ausbildung muss an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgen. Nähere Informationen zu Inhalten und Ablauf der Ausbildung erhalten Sie bei den Ausbildungsinstituten in Schleswig-Holstein.

Voraussetzung für die Ausbildung zu

1. Psychologischen Psychotherapeut*innen: Konsekutiver Master in Klinischer Psychologie

2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: Konsekutiver Master in Klinischer Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit an Universitäten oder Fachhochschulen

Weitere Auskünfte zu den Ausbildungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein erteilt das Landesamt für soziale Dienste/Dezernat akad. Heilberufe

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an einem staatlich anerkannten, privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstitut. Wissenschaftlich anerkannt und damit zur vertieften Ausbildung zugelassen sind folgende psychotherapeutische Verfahren:

  • Verhaltenstherapie (Dieses Verfahren kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Dieses Verfahren kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
  • Analytische Psychotherapie (Diese Verfahren können mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
  • Gesprächspsychotherapie
  • Systemische Therapie (Dieses Verfahren kann für Erwachsene mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden; für Kinder und Jugendliche kann die Systemische Therapie ambulant derzeit nur privat abgerechnet werden.)

Die postgraduale Ausbildung umfasst 4200 Std. und dauert mindestens 3 Jahre (Vollzeit) bzw. 5 Jahre (Teilzeit). Während dieser Zeit sind mind. 600 Std. theoretische Ausbildung und 600 Std. praktische Ausbildung, mind. 150 Std. Supervision, und mind. 120 Std. Selbsterfahrung (Einzel/ Gruppe) zu absolvieren. Hinzu kommen 1800 Std. praktische Tätigkeit (1 1/2 Jahre), von denen 1200 Std. in einer psychiatrischen Klinik und 600 Std. in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erbracht werden müssen. Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche IMPP-Prüfung (schriftlich und mündlich), nach deren Bestehen man die Approbation erhält. Durch die Approbation erhält man die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde im Sinne des PsychThG und wird Mitglied einer Psychotherapeutenkammer.

Für die Ausbildung nach alten Recht gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2032.