Psychotherapie ist eine heilkundliche Tätigkeit zur „Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ (PsychThG 1999). Das Psychotherapeutengesetz regelt auch die Ausbildung.
Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum
1. Psychologischen Psychotherapeutin/Psychologischen Psychotherapeuten: Konsekutiver Master in Klinischer Psychologie
2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Konsekutiver Master in Klinischer Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit an Universitäten oder Fachhochschulen
Weitere Auskünfte zu den Ausbildungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein erteilt das Landesamt für soziale Dienste, Dezernat Gesundheitsberufe
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt an einem staatlich anerkannten, privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstitut. Wissenschaftlich anerkannt und damit zur vertieften Ausbildung zugelassen sind folgende psychotherapeutische Verfahren:
- Verhaltenstherapie (Dieses Verfahren kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Dieses Verfahren kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
- Analytische Psychotherapie (Diese Verfahren können mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.)
- Gesprächspsychotherapie
- Systemische Therapie (Dieses Verfahren kann für Erwachsene mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden; für Kinder und Jugendliche kann die Systemische Therapie ambulant derzeit nur privat abgerechnet werden.)
Die postgraduale Ausbildung umfasst 4200 Std. und dauert mindestens 3 Jahre (Vollzeit) bzw. 5 Jahre (Teilzeit). Während dieser Zeit sind mind. 600 Std. theoretische Ausbildung und 600 Std. praktische Ausbildung, mind. 150 Std. Supervision, und mind. 120 Std. Selbsterfahrung (Einzel/ Gruppe) zu absolvieren. Hinzu kommen 1800 Std. praktische Tätigkeit (1 1/2 Jahre), von denen 1200 Std. in einer psychiatrischen Klinik und 600 Std. in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erbracht werden müssen. Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche IMPP-Prüfung (schriftlich und mündlich), nach deren Bestehen man die Approbation erhält. Durch die Approbation erhält man die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde im Sinne des PsychThG und wird Mitglied einer Psychotherapeutenkammer.