Weiterbildung für PP und KJP

Aufgrund der Reform der Psychotherapieausbildung hat sich die Qualifizierung von Psychotherapeut*innen deutlich gändert. Für eine Übergangszeit werden zwei Modelle nebeneinander bestehen:

  1. Zum einen kann die Weiterbildung nach der bisherigen postgradualen psychotherapeutischen Ausbildung erfolgen und zur Führung zusätzlicher Bezeichnungen berechtigen.
  2. Zum anderen kann die Weiterbildung nach abgeschlossenem Masterstudiengang der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie erteilter Approbation zu unterschiedlichen Qualifikationen als Fachpsychotherapeut*in führen.

Nachstehend erläutern wir die Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP), Informationen zur reformierten Psychotherapieausbildung finden Sie hier.

Weiterbildung für Mitglieder nach abgeschlossener postgradualer Psychotherapieausbildung

PP und KJP können nach ihrer psychotherapeutischen Ausbildung weitere Qualifikationen erwerben und damit neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere bzw. zusätzliche Kenntnisse in einem Teilgebiet oder einem beruflichen Bereich hinweisen. Die Führung zusätzlicher Bezeichnungen bedarf der Erlaubnis.

Die gesetzliche Grundlage für die Führung von Zusatzbezeichnungen findet sich im Heilberufekammergesetz, Abschnitt IV / Weiterbildung.

Auf dieser Grundlage hat die PKSH seit Ende 2013 eine Weiterbildungsordnung PP/KJP 2023_05 verabschiedet.

Anträge auf Erteilung der Zusatzbezeichnungen „Klinische Neuropsychologie“, „Sozialmedizin“ und „Systemische Therapie“ können formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise nach der WBO PP/KJP an die Geschäftsstelle der PKSH (unter weiterbildung@pksh.de) gerichtet werden. Die Prüfung erfolgt durch dafür eingerichtete Prüfungsausschüsse. Über die Erteilung der Zusatzbezeichnungen entscheidet der Vorstand der PKSH auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfungsausschusses.

Die Erteilung der Zusatzbezeichnung ist mit Kosten nach der Gebührenordnung der PKSH verbunden. Diese finden sich in der Anlage unter Ziff. 4 (Gebühren für Tätigkeiten nach der Weiterbildungsordnung für PP/KJP).

Bei inhaltlichen oder Verfahrensfragen wenden Sie sich gern an die Abteilung Weiterbildung unter weiterbildung@pksh.de. Selbstverständlich können Sie auch gerne in den Telefonsprechzeiten zu uns Kontakt aufnehmen. Rufnummer und Sprechzeiten  finden Sie in der Fußzeile.

Nachstehend finden Sie eine rechtliche Stellungnahme zum Führen von außerhalb Schleswig-Holsteins erworbenen Zusatzbezeichnungen:

Rechtl. Stellungnahme zum Führen von außerhalb Schleswig-Holsteins erwobenen Zusatzbezeichnungen