Die Psychotherapieausbildung ist reformiert und seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Die gesetzliche Grundlage findet sich u. a. im Psychotherapeutengesetz.
Die reformierte Ausbildung beinhaltet nach Abschluss des Studiums der Klinischen Psychologie und Psychotherapie die Möglichkeit, eine staatliche Erlaubnis zu erhalten, um selbstständig und eigenverantwortlich als „Psychotherapeut*in“ arbeiten zu können (Approbation).
Darüber hinaus können Mitglieder, die die Approbation erhalten haben, sich mit der Weiterbildung für ein Gebiet weiter qualifizieren. Es kann eine Qualifikation erfolgen als „Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene“ oder Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche“. Als dritte Qualifikation ist auch die zur „Fachpsychotherapeut*in Neuropsychologische Psychotherapie“ möglich. Erst mit diesen Abschlüssen ist die Leistungserbringung und Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Daneben gibt es Bereichsweiterbildungen zu folgenden Schwerpunkten: Weiterbildung in einem zweiten Verfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) sowie Weiterbildung in den Bereichen Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie und Sozialmedizin.
Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen in Schleswig-Holstein (WBO PT der PKSH) wurde auf der Kammerversammlung am 03.11.2023 verabschiedet und ist am 09.01.2024 in Kraft getreten.
Weitergehende Informationen und Antragsformulare finden Sie unter einem gesonderten Menüpunkt hier.
Hier finden Sie einen Ratgeber der BPtK zur Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapiestudium: BPtK-Ratgeber