BPtK-News: Klarer Appell an den Bundesgesundheitsminister, intensive Debatten zur Weiterbildung und Wahlen wichtiger Gremien

43. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

Gesundheitspolitischer Auftakt: 43. DPT wendet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Am 17. und 18. November fand der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Er startete mit einer gesundheitspolitischen Enttäuschung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Grußwort eingeladen. In seiner Videobotschaft bekräftigte der Minister, dass die Bundesregierung beabsichtige, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie insbesondere für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Darüber hinaus werde der Psychiatrie-Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen fortgesetzt. Weitere Themen sprach er nicht an. Die Reaktion der Delegierten war konsterniertes Schweigen. weiterlesen…..

BPtK-News: BPtK befürchtet anhaltende Unterversorgung in psychiatrischen Kliniken

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen haben bis 2026 Aufschub bekommen, sich auf die die Personalvorgaben der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-Richtlinie) einzustellen. Bis dahin müssen sie keine Konsequenzen befürchten, wenn sie diese unterschreiten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.

„Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt verstreichen. Im Interesse der Patient*innen muss der dringend nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte Versorgung jetzt erfolgen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Seit Jahren verschiebt der G-BA die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen im Krankenhaus sicherzustellen und die Personalmindestanforderungen entsprechend zu erhöhen.“ Statt eines kompletten Aussetzens der Sanktionen hatte sich die BPtK deshalb für eine Absenkung der Höhe der Sanktionen ausgesprochen, damit der befürchtete „Kahlschlag“ in der Versorgung abgewendet werden kann. Zugleich sollte der Anreiz für die Kliniken erhalten bleiben, das erforderliche Personal anzustellen und mehr vollstationäre Betten in stationsäquivalente, personaleffizientere tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote umzuwandeln.

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

BPtK begrüßt Forderung des Bundesrates

Kiel, 30. September 2023: Der Bundesrat hat am gestrigen Tag einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PKSH begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

„Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. phil. Clemens Veltrup, Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Links:
Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf
Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Pressemappe zur Petition: https://api.bptk.de/uploads/Pressemappe_2023_06_29_89983bba7d.pdf

BPtK-News: Klimakrise gefährdet psychische Gesundheit

BPtK veröffentlicht Standpunkt zu psychischen Folgen der Klimakrise

BPtK-News: Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

BPtK: Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

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BPtK begrüßt BSG-Urteil zur Posttraumatischen Belastungsstörung

BPtK-News: Keine Abschiebung bei Krankheit!

Positionspapier: Anerkennung ärztlicher & psychotherapeutischer Expertise

BPtK-News: Psychische Gesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung stärken

BPtK anlässlich der Eröffnung der Special Olympics World Games

BPtK-News: Salamitaktik bei Analyse der Wartezeiten verschleiert realen Umfang

Eine heute vom Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichte Analyse zu Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie versucht, das bestehende Versorgungsproblem kleinzurechnen. „Statt den gesamten Prozess der Wartezeit bis zum Beginn einer ambulanten Psychotherapie in den Blick zu nehmen, hat der vdek lediglich zwei kleinere Teilabschnitte betrachtet“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser Salamitaktik verschleiert der vdek das reale Versorgungsproblem langer Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie.“ Eine Wartezeit bis zu 12 Tagen zwischen letzter psychotherapeutischer Sprechstunde und erster probatorischer Sitzung herauszustellen, ist irreführend. Zugleich Wartezeiten von mehr als 12 Monaten zu unterschlagen und auf die am besten versorgten 50 Prozent der Patient*innen abzustellen, statt den Durchschnitt zu verwenden, verstellt den Blick auf den tatsächlichen Handlungsbedarf in vielen Regionen. Auch Wartezeiten, die sich dadurch verlängern, dass Patient*innen mehrere Psychotherapeut*innen aufsuchen müssen, bis sie einen Therapieplatz erhalten, werden in der vdek-Analyse herausgerechnet. weiterlesen….