Zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung
07.12.2016, Berlin, BPtK-News
Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dazu am 24. November 2016 eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. "Die Sprechstunde ist zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. ...weiterlesen