Bericht über die Veranstaltung der PKSH zur Psychotherapie-Richtlinie 25.03.2017

Am 25.03.2017 führte die Kammer eine weitere Informationsveranstaltung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie in der halle400 in Kiel durch. Eingeladen war Dieter Best, der viele Jahre Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie Vorsitzender des Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KBV war und die Entwicklung der Psychotherapie-Richtlinie begleitet hat. Rund 300 Teilnehmende spiegelten das große Interesse sowie den hohen Informationsbedarf unter den KollegInnen wider. Neben den Neuerungen: Einführung der Akutbehandlung, psychotherapeutische Sprechstunde und (unabhängig von der Richtlinie) Vermittlung per Terminservicestelle, lag ein weiterer Schwerpunkt des Vortrages bei der Erweiterung der sozialrechtlichen Befugnissen für PP und KJP nach §73 Abs. 2 SGB V ein. Demnach können KollegInnen zukünftig z. B. eine Krankenhausbehandlung, medizinische Rehabilitation, Soziotherapie und Krankentransporte verordnen. Damit, so Dieter Best, steige die Verantwortung über den Gesamtbehandlungsplan der Patienten einschließlich koordinierender Funktionen und die Psychotherapie werde noch stärker im Gesundheitswesen verankert.

In der anschließenden sehr regen Diskussion bezogen sich die meisten Nachfragen der Zuhörenden auf die konkrete Umsetzung der Neuerungen im Praxisalltag. Einige KollegInnen, die in der Kostenerstattung tätig sind, äußerten zudem in Anbetracht des Einbezugs der neuen Leistungen in die Terminservicestelle der KVSH auch die Sorge über zukünftige Schwierigkeiten bei der Genehmigung außervertraglicher Psychotherapie durch die Krankenkassen.

Hier verwies Dieter Best auf die (fortbestehende Bedarfsplanungs-) Lücke für die Kostenerstattung: Wenn VertragstherapeutInnen bei bestimmten PatientInnen keine Akutbehandlung empfehlen müssen (diese Fälle gingen sonst in die Klinikambulanzen), sondern am Ende der Sprechstunde(n) eine relative Dringlichkeit mit maximaler Wartezeit von 8 Wochen auf einen Therapieplatz auf dem PTV11-Formular vermerkten, dann würden diese PatientInnen im Rahmen der Kostenerstattung behandelt werden können. Eine angegebene längere Wartezeit von mehr als 8 Wochen würde von den niedergelassenen Vertragstherapeuten selbst abgedeckt werden müssen.

Am Ende der Veranstaltung zeigten sich die Teilnehmenden sehr zufrieden mit den Ausführungen von Herrn Best und gingen in regen Austausch über Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis miteinander. Der Präsident dankte im Namen der Kammer abschließend dem Referenten herzlich für sein Kommen und seinen äußerst fundierten Vortrag.