BPtK-News: Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

G-BA ändert Psychotherapie-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Künftig können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung - wie bereits Kinder und Jugendliche - bis zu zehn Einheiten der psychotherapeutischen Sprechstunde, statt bisher sechs, erhalten. Auch für die probatorischen Sitzungen und in der Rezidivprophylaxe wurden die möglichen Therapieeinheiten analog zu den Regelungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert. weiterlesen.....