BPtK-News: Inklusives Wahlrecht bereits für die Europawahl möglich

BPtK begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder sich im Maßregelvollzug befinden, weil sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, können auf Antrag ihr Wahlrecht bereits für die Europawahl am 26. Mai 2019 ausüben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 in seinem Urteil verkündet. weiterlesen.....