BPtK-News: Wissenschaftlich und praktisch hervorragend qualifiziert

BPtK zur Anhörung der Reform der Psychotherapeutenausbildung

Psychotherapeuten erwerben künftig in ihrem Studium sowohl umfassende wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen. Neben einer umfassenden wissenschaftlichen Ausbildung in Psychotherapie und deren Grundlagen gehören dazu auch praktische Erfahrungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Allein im Masterstudium sind künftig 26 Wochen Berufspraxis vorgesehen. Hinzu kommen Praktika im Bachelorstudium. „Das ist mit Blick auf die Versorgung psychisch kranker Menschen viel mehr, als von Ärztinnen und Ärzten für die Erteilung der Approbation verlangt wird“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Anhörung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung im Deutschen Bundestag klar. „Ärztinnen und Ärzte können ihre Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie auch ohne praktische Erfahrungen in psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern beginnen. Das ist bei Psychotherapeuten in Weiterbildung ausgeschlossen.“ Im Medizinstudium sind bis zu 16 Wochen des Praktischen Jahres in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik möglich. Das ist aber nicht verpflichtend. weiterlesen.....