Spahnsches Terminservicegesetz im Petitionsausschuss

Über 200.000 Unterstützer gegen neue Hürden in der Psychotherapie

Kiel, 15. Januar 2019: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war am Montag, dem 14. Januar 2019, Thema einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Über 200.000 Personen hatten die Petition gegen den Regierungsentwurf unterzeichnet. 

Mit dem neuen Gesetz plant der Bundesgesundheitsminister zusätzliche Hürden auf dem Weg zum Psychotherapeuten. Bevor ein Patient sich an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden kann, sollen künftig Dritte prüfen, ob überhaupt eine psychotherapeutische Beratung oder Behandlung notwendig ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält eine solche „gestufte und gesteuerte Versorgung“ (Regierungsentwurf) für überflüssig. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, die am 1. April 2017 eingeführt wurde, werden Patienten bereits erfolgreich je nach Dringlichkeit und Schwere ihrer Erkrankung versorgt.

Auch die Kammerversammlung der PKSH hatte deutliche Kritik an der von Spahn geplanten Neuregelung geäußert.

Downloads

Links:

Pressemitteilung der BPtK: BPtK-Auswertung zum Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG)

Information des Bundestags zur öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 14.01.2019

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