Mit Erhalt der Approbation werden Sie Pflichtmitglied in der Psychotherapeutenkammer. In welcher Kammer Sie Pflichtmitglied werden, hängt vom Arbeitsort ab. Sollten Sie nicht arbeiten, zählt der Wohnort (Ausnahme: angestellt in Elternzeit). Auch wenn Sie nicht rein psychotherapeutisch tätig sind, so gilt der Einsatz der erworbenen Kenntnisse (bpsw. Coaching, Beratungsstellen, Lehrtätigkeiten etc.) als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Wenn Sie in mehreren Bundesländern arbeiten, dann werden Sie Mitglied in jeder zuständigen Kammer. Bei Fragen zur Mitgliedschaft schreiben Sie und gern eine E-Mail an info@ptk-hamburg.de.
Anmeldung neuer Mitglieder
Neu approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder neu in den Zuständigkeitsbereich der Psychotherapeutenkammer Hamburg umgesiedelte Psychotherapeut*innen sollten sich innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie Ihre Approbation erhalten haben, bei uns anmelden. Die Formulare für die Anmeldung finden Sie unter Service für Mitglieder. Bitte senden Sie uns das Anmeldeformular per E-Mail an info@ptk-hamburg.de. Ihre Anmeldung wird von uns bearbeitet und Sie erhalten einen Termin zur Vorlage Ihrer amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Approbationsurkunde in der Geschäftsstelle. Gerne können Sie Ihre Approbationsurkunde auch in der Geschäftsstelle kostenfrei beglaubigen lassen. Des Weiteren informieren wir Sie bei Bedarf (ob persönlich oder telefonisch) über den weiteren Verlauf Ihrer Mitgliedschaft.
Ebenso können in Hamburg tätige Ausbildungskandidat*innen, die sich in der Ausbildung zur*m Psychologischen Psychotherapeut*in und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in befinden und mit dem praktischen Teil der Ausbildung begonnen haben, bei uns anmelden. Die Formulare für die Anmeldung finden Sie unter Service für Mitglieder. Bitte senden Sie uns das Anmeldeformular per E-Mail an info@ptk-hamburg.de. Die Mitgliedschaft der Ausbildungskandidat*innen obliegt der Freiwilligkeit und ist beitragsfrei.
Änderungsmitteilung
Sie sind verpflichtet, uns alle wesentlichen Änderungen innerhalb von 6 Wochen zu melden, insbesondere wenn:
- Sie in einem anderen Kammerbezirk eine nicht nur vorübergehende Berufstätigkeit beginnen.
- Ihre Mitgliedschaft endet.
- sich Änderungen der Berufsausübung ergeben (z. B. Arbeitgeberwechsel, Aufnahme einer Selbstständigkeit, Erhalt eines Kassensitzes, längerer Ausfall aufgrund Elternzeit, Erkrankung u.ä.).
- sich Ihr Name ändert (Namensänderungen teilen Sie uns bitte schriftlich unter Beifügung einer Kopie der entsprechenden Urkunde mit).
- sich Kontaktdaten (z. B. Wohnsitz, E-Mail-Adresse) ändern.
- sich die Bankverbindung bei Bankeinzug verändert.
Bitte nehmen Sie die Änderungsmitteilung im Internen Mitgliederbereich vor.
Zu solchen Angaben sind Sie nach § 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe verpflichtet. Bei schuldhafter Nichterfüllung kann vom Vorstand der Kammer gegen Sie eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro lt. §60 HmbKGH erhoben werden.