Informationen über das Patientenrechtegesetz
Am 26. Februar 2013 ist ein neues Patientenrechtegesetz in Kraft getreten.
- Das vollständige Patientenrechtegesetz finden Sie hier:
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. - Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege hat einen Ratgeber für Patientenrechte herausgegeben, den Sie hier herunterladen können:
Ratgeber für Patientenrechte - Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Homepage das geltende Recht verständlich zusammengefasst.
Wo kann ich mich beraten lassen?
- Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD)
Die UPD berät zu folgenden Angelegenheiten:- Allgemeine Informationen und Fragen zu Krankheiten, Symptomen und Diagnosen
- Allgemeine Informationen zu Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten
- Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen und zur Früherkennung von Krankheiten
- Informationen und Beratung zu Patient*innenrechten, etwa bei Konflikten mit Ärzten oder Kostenträgern, wie Krankenkassen
- Beratung zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- Beratung zu den gesetzlichen Vorgaben bei Pflegebedürftigkeit
- Informationen zur Prophylaxe und zu einer gesunden Lebensführung
- Unterstützung bei der Suche nach Experten und Selbsthilfegruppen
- Patientenberatung der KVHH und der ÄK HH
Die Patientenberatung der KV Hamburg berät zu folgenden Angelegenheiten:- Suche nach einem Arzt/einer Ärztin in Ihrer Nähe
- Suche nach einer spezielle Behandlung
- Suche nach einer Arztpraxis mit speziellen Fremdsprachen-Kenntnissen
- Fragen zu medizinischen Sachverhalten oder zu Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Fragen zur Patient*innenverfügung oder zu Impfungen