Wege in die Psychotherapie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bieten Psychotherapeutische Sprechstunden an, die einen zeitnahen Erstzugang zur psychotherapeutischen Praxis ermöglichen sollen. Die Sprechstunde ist dazu da, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen und über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung und Beratung zu informieren. Im Rahmen einer individuellen Patienteninformation erhalten Hilfesuchende Hinweise darüber, ob und welche Hilfeangebote empfohlen werden. Ebenfalls gewährleistet jede Praxis eine telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung an.
Eine Übersicht der niedergelassenen Psychotherapeut*innen finden Sieauf der Seite der KBV unter Arzt- und Psychotherapeutensuche
Besteht eine Behandlungsnotwendigkeit und finden Sie im direkten Kontakt mit den kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Behandlungsmöglichkeit, können Sie sich auch an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein wenden. Sie vermittelt Termine zur Sprechstunde und ggf. zur Akutbehandlung oder Probatorischen Sitzung bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie können sich hier darüber informieren. Bei der Terminservicestelle haben Sie jedoch keine Möglichkeit, einen bestimmten Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin auszuwählen und auch keinen Einfluss auf Ort oder Zeitpunkt des Termins.
Hinweise für die Suche nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten:
Die Erfolgschancen auf einen Therapieplatz erhöhen sich, wenn Sie sich die Mühe machen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in deren Sprechzeiten anzurufen, diese gibt oft der Anrufbeantworter bekannt. Menschen mit einem Namen hinten im Alphabet werden weniger oft angerufen. Dort sind also die Chancen höher. Falls Ihnen angeboten wird, Ihre Telefonnummer zu hinterlassen, stellen Sie sicher, dass Sie dort auch erreichbar sind oder Sie einen Anrufbeantworter haben.
Psychinfo
Psychinfo ist ein Suchdienst der Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutenkammern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Psychotherapeutenkammern überwachen als Körperschaften öffentlichen Rechts die Berufspflichten aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium eine weitere, staatlich kontrollierte mehrjährige Ausbildung mit der Approbation abgeschlossen hat. Alle in Psychinfo eingetragenen Personen verfügen über diese Qualifikationen.
Der Suchdienst nennt Ihnen nicht nur eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten in der Nähe, sondern erlaubt es auch unter dem Reiter „Suche erweitern“ nach Behandlerinnen oder Behandlern zu suchen, die unter anderem ein bestimmtes psychotherapeutisches Verfahren praktizieren, bestimmte Zielgruppen behandeln (Erwachsene, Kinder/Jugendliche u.a.), privat und über Krankenkassen abrechnen oder sich z.B. einem besonderen Tätigkeitsschwerpunkt zugewandt haben.
Wenn kein zugelassener Therapeut zu finden ist
Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“. Hinweise dazu finden Sie in dieser Broschüre.