Der Vorstand kann Beauftragte für spezielle Themengebiete berufen:
Gemeinsames Landesgremium nach § 90 a SGB V
Gremium besteht aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten.
Mitglieder:
Dr. Clemens Veltrup
Michael Wohlfarth
Dagmar Schulz-Wüstenberg (stv.)
Landeskrankenhausausschuss nach § 5 LKHG
Die PKSH ist Mitglied im Landeskrankenhausausschuss nach § 5 Landeskrankenhausgesetz (LKHG).
Ziel dieses Gesetzes ist es,
- eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Entgelten beizutragen,
- eine vernetzte, kooperative und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung zu ermöglichen,
- die Patientenrechte zu stärken und die Krankenhäuser in die Lage zu versetzen, die Patientensicherheit zu stärken.
Vertreterinnen im Landeskrankenhausausschuss sind
- Veltrup, Dr. Clemens
- Wohlfarth, Michael
- Schulz-Wüstenberg, Dagmar (stv.)
Migrationsbeauftragter
Sattarzadeh, Puya
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Dagmar Schulz-Wüstenberg
Redaktionsbeirat Psychotherapeutenjournal (PTJ)
Müller, Jens Julian
Riegel, Dr. phil. Björn
Sachverständigentätigkeit
- Herbst, Daniela
- Kowalski, Dr. Jens