Beauftrage

Der Vorstand kannBeauftragte für spezielle Themengebiete berufen:

Das Gemeinsame Landesgremium kann grundsätzliche Fragen der Bedarfsplanung zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung behandeln und auf die Regionen bezogene Versorgungsstrukturen entwickeln. Hier­bei soll es Aspekte der fachspezifischen Versorgungslücken und der demographischen Entwicklung berück­sichtigen. Das Gemeinsame Landesgremium kann darüber hinaus Empfehlungen zu sektorenübergreifen­den Versorgungsfragen abgeben.

Gremium besteht aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Kranken­kassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten.

Mitglieder:

Dr. Clemens Veltrup
Michael Wohlfarth
Dagmar Schulz-Wüstenberg (stv.)

Die PKSH ist Mitglied im Landeskrankenhausausschuss nach § 5 Landeskrankenhausgesetz (LKHG).

Ziel dieses Gesetzes ist es,

  1. eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Entgelten beizutragen,
  2. eine vernetzte, kooperative und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung zu ermöglichen,
  3. die Patientenrechte zu stärken und die Krankenhäuser in die Lage zu versetzen, die Patientensicherheit zu stärken.

Vertreterinnen im Landeskrankenhausausschuss sind

  • Veltrup, Dr. Clemens
  • Wohlfarth, Michael
  • Schulz-Wüstenberg, Dagmar (stv.)

Sattarzadeh, Puya

Dagmar Schulz-Wüstenberg

Müller, Jens Julian
Riegel, Dr. phil. Björn