Schlichtung/Berufsgericht/Berufsgerichtshof

Jede Heilberufekammer hat gemäß Heilberufegesetz zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen Kammermitgliedern und Dritten ergeben, eine Schlichtungskommission einzurichten. Sie besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei Kammermitglieder sein müssen; das dritte Mitglied soll die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mindestens ein Mitglied der Schlichtungskommission soll eine Frau sein. Die Schlichtungskommission hat einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Ein Schlichtungsversuch zwischen Kammermitgliedern und Dritten bedarf der Zustimmung der Beteiligten. Misslingt der Schlichtungsversuch, erlässt die Schlichtungskommission einen Schiedsspruch, wenn die Beteiligten ihre Bereitschaft erklären, sich diesem zu unterwerfen.

Mitglieder:
Kühnelt, RA Andreas (Vorsitzender)
Gierthmühlen, RA Stephan (stellv. Vorsitzender)
Eichberger, Michael
Finger, Maike
Albers, Jan Erik (stv.)
Webert, Lea (stv.)

Kammermitglieder, die schuldhaft ihre Berufspflichten verletzen (Berufsvergehen), unterliegen der Berufsgerichtsbarkeit nach den Vorschriften des Heilberufekammergesetzes (HBKG). Das Berufsgericht entscheidet in der Besetzung von einer Richterin oder einem Richter als Vorsitzender oder Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern, die demselben Beruf angehören wie die oder der Beschuldigte (Berufsgerichtskammer).

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nach § 59 Abs. 3 oder 4 HBKG und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden aus den Kammermitgliedern auf Vorschlag der jeweiligen Kammer von der Aufsichtsbehörde für die Dauer von vier Jahren berufen.

Berufungsinstanz ist der Berufsgerichtshof,er entscheidet in der Besetzung von einer Richterin oder einem Richter als Vorsitzende/m, zwei weiteren Richter*innen sowie zwei ehrenamtlichen Richter*innen, die denselben Beruf angehören,wie die oder der Beschuldigte.

Ehrenamtliche Richter*innen:
Berufsgericht:
Hunze-Fuhrmann, Dagmar
Rogner, Dr. Oswald
Deistler, Imke (stv.)
Eicke, Wolfgang (stv.)

Berufsgerichtshof:
Gerckens, Dr. Susanne
Kirchhofer, Friedhelm
Bestmann-Seidel, Corinna (stv.)
Schneider, Theodor (stv.)