Gemäß Heilberufekammergesetz Schleswig-Holstein (HBKG) besteht der Vorstand aus Präsidentin bzw. Präsident, Vizepräsidentin oder Vizepräsident und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Satzung und der Geschäftsordnung. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Kammer nach außen. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
Auf der konstituierenden Kammerversammlung vom 21.08.2020 wurde der Vorstand für die Wahlperiode 2020 bis 2025 gewählt.