KJP-Mindestquote tritt in Kraft

G-BA bleibt bei Blockadestrategie

Berlin, 04.11.2009: BPtK-News

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der Mindestquote tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Ende November in Kraft. Anders als im Gesetz vorgesehen, setzt der G-BA allerdings keine Mindestquote von 20 Prozent, sondern zunächst eine Quote von nur zehn Prozent um.

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben werden außerdem auch Leistungserbringer auf die Quote angerechnet, die nur zu einem kleinen Teil Kinder und Jugendliche behandeln. "Das ist eine Blockade des vom Gesetzgeber Gewollten durch den G-BA", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Im schlimmsten Fall wird im Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung die Zulassung von über einhundert zusätzlichen Psychotherapeuten verhindert, nur weil in einem Planungsbereich ein einziger Psychotherapeut zur Erfüllung der Zehn-Prozent-Quote fehlt. Der G-BA bremst damit die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen aus."weiterlesen....