BPtK-News: Corona: Wie lassen sich Honorarausfälle adäquat ausgleichen?

BPtK begrüßt Krankenhausentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März mit dem COVID-19-Krankenhausent­lastungsgesetz auch einen finanziellen Schutzschirm für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen beschlossen. Danach können Honorarausfälle infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. „Viele unserer Patient*innen setzen ihre Behandlungen vorübergehend aus, weil für sie das Ansteckungsrisiko zu groß ist. Dies kann dazu führen, dass ein großer Teil der Einnahmen einer Praxis wegfällt“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Deshalb sind die Ausgleichsregelungen eine wichtige Unterstützung für all unsere Kolleg*innen, die während der Coronakrise die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherstellen.“ weiterlesen...