BPtK-News: Höhere Vergütung der Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Gesetzliche Unfallversicherung passt psychotherapeutische Honorare an

Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine bessere Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Ihre Honorierung wurde zum 1. Januar 2020 zum Teil deutlich erhöht.

Probatorische Sitzungen werden künftig mit 130 Euro statt 110 Euro je Sitzung vergütet, ebenso die traumaspezifische Therapie. Auch Vergütungen für Notfallkonsultationen, besonders aufwändige therapeutische Maßnahmen und verschiedene psychodiagnostische Leistungen wurden angehoben. Die gesetzliche Unfallversicherung hat jetzt auch die biografische Anamnese eingeführt, die einmal im Behandlungsfall berechnet werden kann. weiterlesen...