In einem Bericht der Bundestarifkommission über eine Klausurtagung vom 27.-28.03.2007 gibt es aktuelle Informationen zur Frage der Unterzeichnung der noch offenen Punkte zum neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und zu den Verhandlungen zur künftigen Entgeltordnung.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist u.a. auch eine Fortbildungspflicht für PsychotherapeutInnen im Krankenhaus eingeführt worden. Die entsprechende Regelung im Gesetz gilt allerdings erst ab dem 01.07.2008.
In diesem Jahr steht die Wahl einer neuen Kammerversammlung an. Gewählt wird per Briefwahl - die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt am 16.06.2007. Das Ende des Wahlvorganges ist am 10.07.2007, 18.00 Uhr.